AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für mündliche und schriftlich abgefasste Verträge zwischen dem Auftragnehmer DETEZWO und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
II. Zusammenarbeit und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Visualisierung zu unterrichten, insbesondere über die Aufzeichnungsform bei der Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Visualisierung usw..
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Visualisierung notwendig sind wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne usw. hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Ver-fügung zu stellen.
(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(5) Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern geschlossen wurden, bein-haltet der Lieferumfang eine Visualisierung und eine Anpassung. Ferner wird die Visualisierung in einer maxi-malen Auflösung von 1000 x 750 Pixel geliefert, von den AGB abweichende Vereinbarungen sind hierbei möglich, bedürfen jedoch vorhergehender Einigung zwischen den Vertragsparteien. Die vom Auftraggeber erteilte Freigabe eines Vorabzuges gilt als Beauftragung zur Fertigstellung durch den Auftragnehmer.
(6) Der Auftraggeber erklärt sich damit Einverstanden, dass der Auftragnehmer im Falle von Kapazitätsengpässen die Daten zwecks Weiterverarbeitung an seinen Partner weiterleitet. Verantwortlicher Vertrags-partner des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer.
(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung bezüglich der Verhältnisse zwischen dem Auftraggeber und seinen Partnern bzw. Kunden.
III. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Vertragserfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einem Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen. Trotz sorgfältiger Überprüfung der von uns übersandten Daten und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar durch Computervi-ren verursacht wurden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicher-zustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(3) Die Visualisierungen können nicht zu baulichen oder konstruktiven Zwecken benutzt werden. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt.
IV. Vergütung
(1) Die Vergütung ist unbedingt innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist von 2 Wochen ab Rech-nungsdatum fällig. Bei Nichtzahlung ergeht eine kostenlose 1. Mahnung, mit dem weiteren Mahnverfahren wird die bevollmächtigte Anwaltskanzlei beauftragt. Die Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Schuldner.
V. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Erstellung des Vertragsinhalts überlassene Plandaten und Planzeichnungen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben.
(2) Die Visualisierung wird dem Auftraggeber als jpeg-Datei im vereinbarten Format zugesandt. Elektronische Modelle, die zur Produktion dieser Datei/Visualisierung vom Auftragnehmer erstellt wurden, bleiben Eigen-tum des Auftragnehmers. Ein Eigentumsübergang kann gegen Zahlung einer Vergütung zwischen Auftrag-nehmer und Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die erstellten Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu veröffent-lichen. Dies kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
(4) Eine dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zugegangene Visualisierung darf vom Auftraggeber nur projektbezogen genutzt werden. Eine Erweiterung dieses Nutzungsrechts über den vereinbarten Rahmen hinaus ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
VI. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Als Gerichtsort gilt Aachen.
Aachen, August 2008